LOCKERUNGEN MIT HOHEN HÜRDEN: AB 10.MAI WIEDER MANNSCHAFTSTRAINING MIT KONTAKT MÖGLICH

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Markus Germann

Schriftführer & Pressewart

Ein kleiner Lichtblick, aber nicht der große Wurf: Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung an diesem Dienstag die nächsten Öffnungsschritte für die Bereiche Schule, Theater, Kino, Gastronomie und Sport in Aussicht gestellt: Die Neufassung der ab Montag, 10. Mai 2021 gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht auch Lockerungen für den Amateurfußball vor. „Trotz der klaren Aussagen aller Experten, dass Sport unter freiem Himmel kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt, bleiben die Hürden für die bayerischen Amateurfußballer weiterhin sehr hoch, die Umsetzung ist mit erheblichem Aufwand verbunden“, sagt Jürgen Faltenbacher, Schatzmeister des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV).

Demnach ist ab Montag, 10. Mai 2021, in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 wieder Mannschaftstraining im Freien, mit Körperkontakt und ohne Gruppenbeschränkung möglich, sofern alle teilnehmenden Personen zweifach geimpft bzw. genesen sind oder einen tagesaktuellen negativen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorweisen können. Liegt die 7-Tages-Inzidenz stabil unter 50 ist Mannschaftstraining mit Kontakt auch ohne Impfung bzw. negativen Test erlaubt. Voraussetzung ist jedoch eine Einzelfallentscheidung vor Ort: Eine Freigabe durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, die auch die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festlegt, ist Grundvoraussetzung für die Umsetzungen der Lockerungen. Angekündigt wurde zudem, dass das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zeitnah ein neues Rahmenhygienekonzept für den Bereich des Sports vorlegt. „Nur das wird detailliert aufzeigen, was die jetzt beschlossenen Regelungen in der Praxis bedeuten“, betont Faltenbacher: „Zur Stunde können wir zur genauen Umsetzung keine Auskünfte geben.“

„Wir haben zur Kenntnis genommen, dass das Kabinett unserer eindringlichen Bitte nach weiteren Lockerungen für den Amateurfußball gefolgt ist, allerdings ist das nicht mehr als ein Lichtblick“, sagt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher: „Leider sind die in Aussicht gestellten Öffnungen aber einmal mehr mit sehr hohen Hürden für unsere Vereine verbunden. Ich denke hier insbesondere an die Testpflicht. Quasi alle Experten bestätigen unisono, dass Sport im Freien auch mit Körperkontakt kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt und zudem für die Gesundheit eminent wichtig ist. Außerdem haben unsere Vereine bereits im vergangenen Herbst eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass sie die etablierten Hygienekonzepte penibel umsetzen, verantwortungsvoll mit den gewährten Freiheiten umgehen und sich als Teil der Lösung verstehen.“

Diese Regelungen bedürfen auch weiterhin keiner Genehmigung

Unabhängig von einer Freigabe durch die jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörden ist gemäß der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt, weiterhin kontaktfreier Sport im Freien mit den Angehörigen des eigenen Hausstands oder einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) ohne Genehmigung erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Zudem ist kontaktloser Sport im Freien für Kinder unter 14 Jahren in Gruppen von bis zu fünf Personen gestattet. Etwaige Anleitungspersonen, also Trainer*innen/Betreuer*innen, müssen auf Anforderung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein negatives Ergebnis eines innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Vollständig geimpfte Personen werden negativ getesteten Personen gleichgestellt. Kinder müssen nicht getestet sein.

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist kontaktfreier Sport im Freien mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands – insgesamt aber max. fünf Personen (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) – sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz unter 50 ist kontaktfreier Sport im Freien in Gruppen bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

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