Seit Mittwoch, 8. Juli 2020, ist Fußball-Training in Bayern auch mit Kontakt wieder möglich. Die Bayerische Staatsregierung hatte die entsprechend erforderlichen Anpassungen der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Die Lockerungen betreffen ausschließlich das Training, nicht den Wettkampf. Freundschaftsspiele sind demnach weiterhin untersagt. Das Training mit Körperkontakt ist wieder gestattet, sofern dies in festen Trainingsgruppen organisiert wird. Weiterhin gilt es die Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen, wenn es etwa um die Nutzung von Kabinen und Duschen oder aber auch die Anreise geht. Alle weitergehenden Informationen gibt es im überarbeiteten Leitfaden des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV, siehe angehängtes PDF am Ende des Beitrags).
„Das sind sehr gute Nachrichten für unsere Amateurfußballer, die sich lange Zeit in Geduld üben mussten. Das ist ein ganz großer Schritt für unsere über 4500 Vereine. Viele hatten bislang Schwierigkeiten, ein Training unter den zuletzt geltenden staatlichen Auflagen durchzuführen, weil der Aufwand für die Ehrenamtlichen vor Ort enorm war“, sagt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher: „Wichtig ist dieser Schritt auch deshalb, weil wir die vielen tausend Fußballer in Bayern so wieder auf den Platz und zum Fußball bekommen. Die Angst, aktive Mädchen und Buben, Frauen und Männer zu verlieren, ist nach wie vor da, aber sollte jetzt in hohem Maße gebannt sein. Dass wir nach wie vor sehr sorgsam bleiben müssen, liegt auf der Hand – und so verantwortungsvoll und vernünftig werden wir mit den Lockerungen auch umgehen müssen. Jetzt hoffen wir, dass wir in naher Zukunft auch wieder Spiele austragen können. Denn unser erklärtes Ziel ist es, dass wir zum 1. September unsere Saison fortsetzen können.“
Außerdem ist es seit Mittwoch, 8. Juli 2020, wieder gestattet, Vereinssitzungen und Versammlungen mit 200 Personen (im Freien) bzw. 100 Personen (in geschlossenen Räumen) abzuhalten. Diese Beschränkungen der Teilnehmerzahl gelten dann auch, wenn die Veranstaltung in gastronomischen Betrieben, etwa der Vereinsgaststätte, stattfinden.